Training während der Pandemie

Training während der Pandemie

… unser Hygiene- und Trainingskonzept wurde von der Stadt Garching genehmigt. Ab Freitag, den 22.05.2020 darf wieder trainiert werden 🙂

Update: Ab Dienstag, den 08. September 2020 (Beginn neues Schuljahr) findet das Training im Stadion wieder zu den gewohnten Zeiten statt. Die Gruppeneinteilung und die Trainingszeitenaufteilung für die Hallensaison ab 01. Oktober 2020 werden demnächst noch bekanntgegeben.

Update am 23.08.2020: Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen nur am Sportbetrieb teilnehmen wenn Sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. Eine ausführliche Beschreibung findet ihr auf der Website des Hauptvereins.

Update: ab dem 01.07.2020 darf wieder in Gruppen mit bis zu 20 Personen trainiert werden. Die Anwesenheitsliste wurde auf 20 Teilnehmer ergänzt (Anlage 05B: Anwesenheitsliste ab 01.07.2020)

Update: ab dem 25.06.2020 entfällt der Risikofragebogen für jede Trainingsteilnahme. Es genügt die einmalige Einverständniserklärung und die Anwesenheitsliste.

Für den Trainingsbetrieb gelten dabei folgende Auflagen, die strikt einzuhalten sind:

Anlage 01: Hygiene- und Trainingskonzept
Anlage 02: Trainingsräume im Stadion
Anlage 03: Infoblatt Corona
Anlage 04: Einverständniserklärung
Anlage 05: Anwesenheitsliste
Anlage 05C: Anwesenheitsliste ab 22.07.2020
Anlage 06: Infoblatt Hygiene
Anlage 07: Trainingszeitenaufteilung
Anlage 08: Risikofragebogen

Hygiene- und Trainingskonzept

Allgemein gültige Richtlinien/Rahmenbedingungen:

  1. Das Leichtathletiktraining in Garching kann ab Freitag, 22.5.2020, ausschließlich unter den nachfolgend genannten Bedingungen wieder aufgenommen werden.
  2. Die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus (COVID-19) sind in der jeweils gültigen Fassung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in der jeweils gültigen Fassung auf der Sportstätte sichtbar anzubringen. (siehe Anlage 03 Infoblatt Corona)
  3. Das Leichtathletiktraining ist nur im Freien (Leichtathletikanlagen) erlaubt!
  4. Der Zutritt zum Stadion erfolgt nur über den Parkplatz. Während dem Training ist dasTor abgesperrt.
  5. Eine Trainingsgruppe umfasst maximal 5 Teilnehmer (inkl. Trainer). (Update: ab dem 01.07.2020 darf wieder in Gruppen mit bis zu 20 Personen trainiert werden) Die Gruppe ist während des Trainings in sich geschlossen. Ein Wechsel der Gruppe während einer Trainingseinheit ist für Teilnehmer und Trainer verboten.
  6. Den Trainern wird empfohlen, während des gesamten Trainings eine Atemschutzmaske zu tragen.
  7. Die Öffnungs- und Trainingszeiten werden bei der Stadt Garching beantragt.
  8. Es können nur max. 4 Trainingsgruppen gleichzeitig im Stadion trainieren (siehe Anlage 02 Trainingsräume im Stadion).
  9. Für die Durchführung des Vereinstrainings ist der VfR Garching verantwortlich. In Abstimmung mit der Stadt Garching sorgt er dafür, dass alle bestehenden Vorschriften eingehalten werden.
  10. Die jeweiligen Verantwortlichen für das Training sind verpflichtet, Belegungspläne zu erstellen, die sämtliche geltenden Bestimmungen berücksichtigen. Diese müssen jeweils in der Vorwoche der Stadt Garching vorgelegt werden. Für die Erstellung der Belegungspläne ist der Trainer Philippe Schneider verantwortlich.
  11. Jeder Athlet muss vor Aufnahme des Trainings eine Einverständniserklärung (siehe Anlage 04 Einverständniserklärung) an den jeweils zuständigen Trainer/in abgeben.
  12. Für jede Trainingsstätte werden die zugelassenen Personen (Teilnehmer, Übungsleiter) und Trainingseinheiten lückenlos dokumentiert. Dazu muss für jede Trainingsgruppe und in jeder Einheit eine Anwesenheitsliste (siehe Anlage 05B Anwesenheitsliste ab 01.07.2020) mit Datum, Name und Telefonnummer und eine Bestätigung zur Symptomfreiheit (siehe Anlage 08 Risikofragebogen) geführt werden. (Update: ab dem 25.06.2020 entfällt der Risikofragebogen für jede Trainingsteilnahme. Es genügt die einmalige Einverständniserklärung und die Anwesenheitsliste) Diese Listen sind vom VfR/LA aufzubewahren und bei Bedarf dem zuständigen Gesundheitsamt auszuhändigen. Die Protokollpflicht ist die Grundlage für die Nachverfolgung der Infektionsketten.
  13. Alle Trainingsteilnehmer halten die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (siehe Anlage 06 Infoblatt Hygiene) strikt ein. Im Vordergrund stehen dabei vor allem die Abstandsregeln. Sie sind von Trainingsbeginn bis -ende strikt einzuhalten! Alle Teilnehmer am Training bleiben mindestens 1,50 Meter voneinander entfernt. Ein Training, in dem ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  14. Teilnehmer am Training haben sich zu Hause und nicht in Gemeinschaftsräumen umzuziehen und zu duschen. Garderoben, Duschen und Gemeinschaftsräume sind geschlossen zu halten.
  15. Maximal eine WC-Anlage jeweils für Männer und Frauen soll bereitgestellt werden. Nach Nutzung einer Toilettenanlage ist diese ebenso wie die Türklinken von der betreffenden Person mit den zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen. In den Toiletten wird ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht und es werden ausreichend desinfizierende Seife sowie nicht wiederverwertbare Papierhandtücher zur Verfügung gestellt.
  16. Sollten Teilnehmer zur Gruppe der Personen gehören, die gemäß RKI ein höheres Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf haben, werden diesen die erforderlichen Schutzmaßnahmen empfohlen. Der betroffene Personenkreis wird darauf hingewiesen, dass er die Sport- bzw. Trainingsstätten auf eigene Verantwortung betritt. Diese Entscheidung ist dem Verein anzuzeigen.
  17. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre müssen immer von einem erwachsenen Trainer beaufsichtigt werden. Eltern dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  18. Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Anfahrt zur Trainingsstätte sind die aktuellen landesspezifischen Bestimmungen zur Maskenpflicht umzusetzen.

Richtlinien für den Trainingsbetrieb:

  1. Der Zugang zu den Trainingsstätten muss so organisiert werden, dass die festgelegte Personenzahl (Anzahl der Trainingsgruppen) nicht überschritten wird.
  2. Eine gleichzeitige Belegung eines Stadions durch andere Sportarten sollte vermieden werden, um die Umsetzung der LA-Richtlinien zu gewährleisten.
  3. Das Training sowie das Auf- und das Abwärmen ist so zu organisieren, dass jederzeit zwischen den Bereichen der verschiedenen Trainingsgruppen ein freizuhaltender Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden kann. Der Mindestabstand von 30 Meter zwischen den einzelnen Gruppen gilt während des gesamten Trainings.
  4. Richtlinien für die Raumnutzung: In Stadien vom Wettkampftyp C-A (4-8 Rundbahnen) beträgt der Abstand der Außenbahnen auf der jeweiligen Geraden mindestens 80 Meter. Der Abstand der beiden Kurvensegmente beträgt mindestens 100 Meter. Auf Basis dieser Abstände ist es möglich, dass mehrere Trainingsgruppen zeitgleich trainieren (Trainingsorte siehe Anlage 02 Trainingsräume im Stadion).
  5. Richtlinien für das Training der einzelnen Disziplinblöcke:
    a. Das Sprinttraining findet ausschließlich auf den beiden gegenüberliegenden Geraden statt. Dazu muss je eine Bahn zwischen den Trainierenden freigelassen werden, um insgesamt einen Mindestabstand von 1,50 Meter sicherzustellen. Jeder Sportler bekommt einen eigenen Startblock zugeordnet, der von keinem anderen Sportler benutzt wird. Der jeweilige Sportler hat den Startblock nach dem Training zu desinfizieren.
    b. Staffeltraining ist nicht erlaubt.
    c. Das Lauftraining (Tempolauftraining) findet auf den inneren Bahnen der Rundbahn statt. Auf den Geraden ist bei permanent hintereinander laufenden Athleten ein Mindestabstand von 15 Meter („Tröpfchenwolkentheorie“) einzuhalten. Beim Überholen muss eine Bahn freigelassen werden (seitlicher Abstand dann mindestens 1,5 Meter). Lauftraining in Gruppen ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands vor, hinter und neben den Läufern ist untersagt. Die Durchführung von Sprint- und Lauftraining in ein und derselben Trainingseinheit ist nicht zulässig, da damit der Mindestabstand von 30 Metern zwischen den einzelnen Trainingsgruppen nicht mehr gewährleistet werden kann.
    d. Die Durchführung des Sprungtrainings findet auf den dafür vorgesehenen Flächen bzw. Anlagen statt.
    Das Hochsprung- und Stabhochsprungtraining muss immer als Einzeltraining erfolgen und darf nicht länger als eine Stunde pro Sportler dauern. Nach jedem Einzeltraining ist die Anlage (Matte, Ständer, Latte) durch den Trainer zu desinfizieren. Das Auflegen der Latte erfolgt ausschließlich durch den Trainer. Die Sportler sind für die Desinfektion der benutzen Stäbe für das Stabhochsprungtraining zuständig.
    Die Vorbereitung und Pflege der Grube vor, während und nach dem Weit- und Dreisprungtraining erfolgt ausschließlich durch den Trainer.
    e. Die Durchführung des Wurf- und Stoßtrainings findet auf den dafür vorgesehenen Flächen bzw. Anlagen statt. Trainingsgeräte (Kugeln/Speere etc.) werden während der Trainingseinheit jedem einzelnen Athleten zugeordnet und von keinen anderen Athleten benutzt. Der jeweilige Sportler hat die Geräte nach dem Training zu desinfizieren.
  6. Das Training der Beweglichkeit, Mobilisation und Kräftigung findet auf eigenen Gymnastik- bzw. Yogamatten oder Handtüchern der Teilnehmer statt.
  7. Auf- und Abbau der Trainingsstätte, der Transport der erforderlichen Trainingsgeräte und Hilfsmittel sowie die Desinfektion der benutzten Trainingsgeräte (Startblöcke, Hürden, Bloxx, Latten, Harken und Anlagen) ist Aufgabe des Trainers.
  8. Die Desinfektion der benutzten Geräte erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Trainingszeit und vor jedem Trainingsgruppenwechsel. Ebenso zählt die Trainingsvorbereitung, die Bereitstellung der Geräte und Präparierung der Trainingsstätten in die Trainingszeit.

Pandemiebeauftragter Uli Lortz
Telefon 089 3202295
Mobil 0176 31447138
Mail uli.lortz[at]online.de